Vergleich · Aktualisiert Oktober 2026
Sachkundenachweis und Hundeführerschein 2026: Prüfungszahlen aus Niedersachsen und die Regeln in Österreich und der Schweiz
In Niedersachsen legten 2022 genau 17.181 Menschen die theoretische Sachkundeprüfung für Hundehalter ab, 5,33 % fielen durch. Österreich verlangt seit dem 1. Juli 2026 bundesweit einen Sachkundenachweis mit 4 Stunden Theorie und 2 Stunden Praxis, die Schweiz hat ihre Kurspflicht dagegen 2017 abgeschafft. Der Kanton Zürich schreibt seit Juni 2025 wieder allen Haltern einen Praxiskurs vor.

Wichtigste Ergebnisse
- In Niedersachsen wurden 2022 genau 17.181 theoretische Sachkundeprüfungen für Hundehalter abgelegt; die Durchfallquote lag bei 5,33 %.
- Von Juli 2013 bis August 2018 wurden in Niedersachsen 53.398 Theorieprüfungen bestanden, in 3.408 Fällen fiel jemand durch, das entspricht 6,0 %.
- Wegen fehlender oder nicht bestandener Sachkundeprüfung untersagten niedersächsische Behörden 2022 in 43 Fällen die Hundehaltung; einige Kommunen meldeten keine Zahlen.
- Für die praktische Prüfung in Niedersachsen gibt es keine Statistik, weil die Prüfer sie dem Ministerium nicht melden müssen.
- Bremen verlangt seit dem 1. Juli 2026 von neuen Haltern Theorie und Praxis; wer ohne Sachkunde einen Hund hält, riskiert bis zu 5.000 € Bußgeld.
- Österreich schreibt seit dem 1. Juli 2026 bundesweit vor jeder neuen Hundehaltung 4 Stunden Theorie vor, dazu 2 Stunden Praxis binnen 12 Monaten.
- Tirol verlangt schon seit dem 1. April 2020 von allen, die erstmals einen Hund anmelden, eine Theorieausbildung von drei Einheiten zu je 50 Minuten.
- Oberösterreich prüft große Hunde ab 40 cm oder 20 kg seit Dezember 2024 zusätzlich mit einer Alltagstauglichkeitsprüfung.
- Für den Wiener Hundeführschein müssen mindestens 24 von 30 Fragen richtig sein; die Prüfung kostet 27,54 € Anmeldung plus 65 € Prüfergebühr.
- Die Schweiz hatte von September 2008 bis Ende 2016 einen Pflichtkurs für alle Halter; der Kanton Zürich verlangt seit 1. Juni 2025 einen Praxiskurs von 6 Lektionen für alle.
Wo ist der Hundeführerschein Pflicht?
In Deutschland verlangen nur Niedersachsen und Bremen von allen neuen Haltern eine Sachkundeprüfung, in Österreich gilt seit dem 1. Juli 2026 eine Pflicht für alle neun Bundesländer. Tirol, Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, die Steiermark und Salzburg hatten schon vorher eigene Regeln. In der Schweiz gibt es seit 2017 keine Bundespflicht mehr, einzelne Kantone wie Zürich verlangen aber Kurse.
Der Begriff Hundeführerschein ist kein Rechtsbegriff. Die Gesetze sprechen von Sachkunde, Sachkundenachweis, Hundekundenachweis oder in Wien vom Hundeführschein. Gemeint ist fast immer dasselbe: ein Theorieteil über Haltung, Verhalten und Recht, oft ergänzt durch eine Praxisprüfung mit Hund.
Die Pflichten für alle 16 deutschen Länder, etwa Haftpflicht, Chip und Leine, zeigt unser Vergleich der Hundegesetze. Dieser Report geht tiefer bei der Prüfung selbst: Zahlen aus Niedersachsen, Prüfungsregeln, Kosten und die Rechtslage in Österreich und der Schweiz.
| Land oder Kanton | Wer muss | Umfang | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Niedersachsen | alle neuen Halter | Theorie vor der Haltung, Praxis im ersten Jahr; Test mit 35 Fragen | § 3 NHundG |
| Bremen | alle neuen Halter seit 1. Juli 2026 | Theorie vor der Haltung, Praxis im ersten Jahr mit dem eigenen Hund | § 3 BremHundeG 2025 |
| Nordrhein-Westfalen | Halter großer Hunde ab 40 cm oder 20 kg | Sachkundebescheinigung, auch durch Tierärzte oder anerkannte Sachverständige | § 11 LHundG NRW |
| Österreich, alle Länder | neue Halter seit 1. Juli 2026 | 4 Std. Theorie vorher, 2 Std. Praxis binnen 12 Monaten | § 13 Abs. 4 TSchG, 2. Tierhaltungsverordnung |
| Wien | Halter von 12 Listenrassen | Hundeführschein mit Theorie und Praxis, Wiederholung nach 21 bis 24 Monaten | Wiener Tierhaltegesetz, Hundeführscheinverordnung |
| Niederösterreich | neue Halter seit 1. Juni 2023; Listenhunde erweitert | 3 Std. allgemein; 10 Std. erweitert mit Hund | NÖ Hundehaltegesetz, Sachkundeverordnung 2023 |
| Oberösterreich | alle neuen Halter; große Hunde zusätzlich | mindestens 6 Std. mit schriftlicher Prüfung, 70 % richtige Antworten; Alltagstauglichkeitsprüfung für große Hunde | Oö. Hundehaltegesetz 2024, Oö. HHVO 2024 |
| Steiermark | Halter, die seit 1. Januar 2013 einen Hund erwerben | 4 Std. Kurs bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt | Stmk. Landes-Sicherheitsgesetz, Hundekundenachweis-Verordnung |
| Salzburg | alle Halter bei der Anmeldung | nur Theorie; für gefährliche Hunde Theorie und Praxis | Salzburger Landessicherheitsgesetz |
| Tirol | alle, die erstmals einen Hund anmelden, seit 1. April 2020 | Theorie, 3 Einheiten zu je 50 Minuten | § 6a Abs. 9 Landes-Polizeigesetz, Verordnung LGBl. Nr. 30/2020 |
| Burgenland | nur Halter auffälliger Hunde | Sachkundenachweis vor der Bewilligung | § 24 Bgld. Landessicherheitsgesetz, Hundehaltungssachkundeverordnung 2021 |
| Kärnten, Vorarlberg | keine Landesregel gefunden | Bundesregel seit 1. Juli 2026 | TSchG |
| Schweiz, Bund | niemand mehr seit 1. Januar 2017 | freiwilliger Kurs empfohlen | Bundesrecht |
| Kanton Zürich | alle Halter seit 1. Juni 2025 | Praxiskurs 6 Lektionen; Theorie rund 2 Std. für Ersthalter | Hundegesetz und Hundeverordnung ZH |
Sachkundeprüfungen in Niedersachsen: die Zahlen
2022 wurden in Niedersachsen 17.181 theoretische Sachkundeprüfungen abgelegt, 5,33 % davon nicht bestanden. Das meldete das Agrarministerium am 3. August 2023 dem Landtag (Drucksache 19/2032).
Eine ältere Antwort vom 14. August 2018 zeigt die Anfangsjahre. Vom Start der Pflicht am 1. Juli 2013 bis dahin wurden 53.398 Theorieprüfungen bestanden, in 3.408 Fällen fiel jemand durch. Das ergibt eine Durchfallquote von 6,0 %. Wer durchfällt, kann die Prüfung jederzeit wiederholen.
Zum Vergleich: Im zentralen Hunderegister standen 2023 genau 498.508 Hunde. Rechnerisch kamen 2022 also rund 34 Theorieprüfungen auf 1.000 registrierte Hunde. Wie viele Hunde es bundesweit gibt, zeigt unsere Hundestatistik für Deutschland.
Quelle: Niedersächsischer Landtag, Drucksachen 18/1381 (14. August 2018) und 19/2032 (3. August 2023). 2013 bis 2018: eigene Rechnung aus 53.398 bestandenen und 3.408 nicht bestandenen Prüfungen.
Zahlen anzeigen
| Label | % |
|---|---|
| Juli 2013 bis Aug. 2018 | 6,0 % |
| 2022 | 5,33 % |
Diagramm einbetten
Quelle: Niedersächsischer Landtag, Drucksache 18/1381 (Stand 25. Juli 2018) und Drucksache 19/2032 (August 2023).
Zahlen anzeigen
| Label | Hunde |
|---|---|
| Juli 2018 | 364.041 |
| 2023 | 498.508 |
Diagramm einbetten
| Kennzahl | Wert | Zeitraum | Quelle |
|---|---|---|---|
| Theoretische Prüfungen abgelegt | 17.181 | 2022 | Drs. 19/2032 |
| Durchfallquote Theorie | 5,33 % | 2022 | Drs. 19/2032 |
| Untersagungen wegen fehlender Sachkunde | 43 | 2022 | Drs. 19/2032 |
| Bestandene Theorieprüfungen | 53.398 | Juli 2013 bis Aug. 2018 | Drs. 18/1381 |
| Nicht bestandene Theorieprüfungen (Fälle) | 3.408 | Juli 2013 bis Aug. 2018 | Drs. 18/1381 |
| Anerkannte Prüferinnen und Prüfer | 913 | August 2018 | Drs. 18/1381 |
| Als gleichwertig anerkannte sonstige Prüfungen | 6 | August 2018 | Drs. 18/1381 |
| Geahndete Ordnungswidrigkeiten nach § 18 NHundG | 1.591 | 2022 | Drs. 19/2032 |
Die geahndeten Ordnungswidrigkeiten betreffen alle Verstöße gegen das Hundegesetz, also auch fehlende Registrierung oder Versicherung, nicht nur die Sachkunde. Die Bußgelder lagen 2022 zwischen 25 € und 2.500 €. Einige Kommunen meldeten wegen Personalengpässen und Urlaub Fehlanzeige, die Werte sind daher eher zu niedrig.
So läuft die Sachkundeprüfung in Niedersachsen ab
In Niedersachsen besteht die Theorie aus einem Single-Choice-Test mit 35 Fragen, online oder auf Papier bei einem anerkannten Prüfer. Die etwa einstündige Praxisprüfung folgt im ersten Jahr der Haltung und muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden.
Die Themen reichen laut Agrarministerium von Erziehung, Angst und Aggression über Haltung, Pflege und Gesundheit bis zu Zucht, Kommunikation und Recht. Bestanden ist die Sachkunde einmal im Leben; ein weiterer Hund braucht keine neue Prüfung. Nur wer einen als gefährlich eingestuften Hund hält, muss die Praxis mit genau diesem Hund wiederholen.
Ausgenommen sind unter anderem Menschen, die in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, dazu Tierärzte und Prüfer für Jagdhunde. Was Hundehaltung insgesamt kostet, zeigt unser Überblick zu den Kosten für einen Hund.

Bremen und Nordrhein-Westfalen
Bremen verlangt seit dem 1. Juli 2026 von allen neuen Haltern eine theoretische Prüfung vor der Haltung und eine praktische mit dem eigenen Hund im ersten Jahr. Wer in den fünf Jahren davor mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund hatte, muss nur die Praxis ablegen. Wer ohne Sachkunde einen Hund hält, kann mit bis zu 5.000 € Bußgeld belegt werden.
Für Halter, die ihren Hund schon vor dem 1. Juli 2026 hatten, gilt die Pflicht nur bei gefährlichen Hunden und den Bremer Listenrassen; sie müssen die Prüfung bis zum 30. Juni 2028 nachholen. Händler müssen sich bei jeder gewerblichen Abgabe den Theorienachweis zeigen lassen, sonst drohen bis zu 50.000 €. Welche Rassen betroffen sind, steht in unserer Übersicht der Listenhunde nach Bundesland.
Prüfer, die in einem anderen Land anerkannt sind, gelten in Bremen ebenfalls als anerkannt. Bis zum 1. Januar 2035 muss der Senat einen Bericht über die Wirkung der Sachkundepflicht vorlegen.
Nordrhein-Westfalen verlangt Sachkunde nur für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg. Die Bescheinigung dürfen dort anerkannte Sachverständige, anerkannte Stellen und von den Tierärztekammern benannte Tierärzte ausstellen. Für gefährliche Hunde ist die Bescheinigung des amtlichen Tierarztes nötig.
Brauche ich in Österreich einen Sachkundenachweis für den Hund?
Ja, wer seit dem 1. Juli 2026 erstmals oder nach längerer Pause einen Hund hält, braucht in ganz Österreich einen Sachkundenachweis: 4 Stunden Theorie vor der Anschaffung und 2 Stunden Praxis innerhalb von 12 Monaten. Die Pflicht steht in § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz und gilt auch für Reptilien, Amphibien und Papageien. Der Nationalrat hat sie am 4. Juli 2024 mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossen.
Die Details stehen in der 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 144/2026 vom 18. Juni 2026. Der Hund muss bei der Praxiseinheit mindestens 6 Monate alt sein, geübt wird in Gruppen von höchstens fünf Teilnehmern. Die Bestätigungen werden in die Heimtierdatenbank hochgeladen.
Ausgenommen sind Halter, die bereits einen registrierten Hund haben, und wer in den letzten zwei Jahren einen Hund mindestens zwei Jahre lang gehalten hat. Die Verordnung zählt insgesamt 16 Gruppen von Ausnahmen auf, darunter Tierärzte und zertifizierte Hundetrainer. Landesnachweise, die bis zum 30. Juni 2027 erworben werden, ersetzen Teile oder den ganzen Kurs. Wie viele Hunde in Österreich registriert sind, zeigt unsere Hundestatistik Österreich.
Quellen: RIS (TSchG § 13, 2. Tierhaltungsverordnung § 2a, Tiroler Sachkunde-Verordnung LGBl. 30/2020), Land Niederösterreich, Oö. HHVO 2024, oesterreich.gv.at. Tirol: 3 Einheiten zu je 50 Minuten. Oberösterreich: Praxis über die Alltagstauglichkeitsprüfung für große Hunde, nicht in Stunden festgelegt.
Zahlen anzeigen
| Label | Theorie | Praxis mit Hund |
|---|---|---|
| NÖ erweitert, Listenhunde | 4 | 6 |
| Bund seit 1. Juli 2026 | 4 | 2 |
| Oberösterreich allgemein | 6 | 0 |
| Steiermark | 4 | 0 |
| NÖ allgemein | 3 | 0 |
| Tirol seit 2020 | 2.5 | 0 |
Diagramm einbetten
Die Länderregeln gelten neben der Bundespflicht weiter. Niederösterreich erkennt den Theorieteil des Bundes als allgemeine Sachkunde an, verlangt für Listenhunde aber weiter die erweiterte Sachkunde von mindestens 10 Stunden. Die Steiermark verlangt seit 2013 einen vierstündigen Hundekundenachweis bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt, Salzburg eine theoretische Ausbildung bei der Anmeldung.
Tirol verlangt seit dem 1. April 2020 bei der ersten Anmeldung eines Hundes drei Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten Theorie bei tierschutzqualifizierten Hundetrainern oder Tierärzten. Im Burgenland brauchen nur Halter auffälliger Hunde einen Sachkundenachweis. In Kärnten und Vorarlberg fanden wir im Landesrecht keine eigene Pflicht, dort gilt die Bundesregel.
Alltagstauglichkeitsprüfung für große Hunde in Oberösterreich
Seit dem Oö. Hundehaltegesetz 2024 müssen Halter großer Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg zusätzlich zur Sachkunde eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen. Die allgemeine Sachkunde dauert mindestens sechs Stunden und endet mit einer schriftlichen Prüfung, bei der 70 % der Fragen richtig sein müssen. Geprüft wird bei der Alltagstauglichkeit das Gespann aus Mensch und Hund, etwa bei Begegnungen mit Radfahrern, Joggern und anderen Hunden.
Bei Junghunden ist die Prüfung bis zum 18. Lebensmonat fällig, bei Hunden zwischen 12 Monaten und 8 Jahren binnen sechs Monaten nach der Anmeldung. Hunde über 8 Jahre sind befreit, ebenso Hunde, die schon vor dem 1. Dezember 2024 gemeldet waren. In der Prüfung gilt bei Begegnungen mit anderen Hunden ein Mindestabstand von fünf Metern.
Sechs Rassen gelten in Oberösterreich immer als große Hunde, unabhängig von Größe und Gewicht, darunter Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Dogo Argentino. Wer die Prüfung nicht rechtzeitig vorlegt, muss den Hund an öffentlichen Orten mit Leine und Maulkorb führen.

Was kostet der Hundeführschein in Wien?
Der verpflichtende Wiener Hundeführschein für Listenhunde kostet 27,54 € Anmeldung, dazu dürfen die Prüfer 65 € Prüfungsgebühr verlangen, zusammen also 92,54 € plus mögliche Anfahrtskosten. Er gilt für Halter von zwölf Listenrassen wie Rottweiler, Bullterrier und Dogo Argentino.
Der Fragenkatalog umfasst 150 Fragen, gestellt werden mindestens 30, davon müssen 24 richtig sein. Die Prüfung ist binnen drei Monaten nach Beginn der Haltung fällig und muss nach 21 bis 24 Monaten mit dem Hund wiederholt werden. Wer dreimal durchfällt, verliert den Hund. Wer einen Listenhund ohne Hundeführschein hält, zahlt mindestens 1.000 € Strafe.
Unabhängig davon brauchen in Wien seit dem 1. Juli 2019 alle, die in den zwei Jahren zuvor keinen Hund hatten, einen Sachkundenachweis. Bis zum 1. Juli 2027 ersetzt dieser Wiener Nachweis den Theorieteil der neuen Bundespflicht.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Gilt für | Halter und Verwahrer von 12 Listenrassen und deren Kreuzungen |
| Frist | binnen 3 Monaten nach Beginn der Haltung, Hund mindestens 6 Monate alt |
| Theorie | mindestens 30 Fragen aus 150, davon 24 richtig |
| Kosten | 27,54 € Anmeldung plus 65 € Prüfungsgebühr, dazu Anfahrt |
| Wiederholung bei Nichtbestehen | 2 Mal binnen 6 Monaten, vorher 10 Trainingsstunden |
| Folgeprüfung | 21 bis 24 Monate nach dem ersten Bestehen |
| Strafe ohne Hundeführschein | mindestens 1.000 €, bei Wiederholung Abnahme des Hundes |
Hundekurs in der Schweiz: keine Bundespflicht mehr
Auf Bundesebene nicht mehr: Vom 1. September 2008 bis zum 31. Dezember 2016 mussten alle Hundehalter in der Schweiz einen Kurs mit Sachkundenachweis besuchen, seit dem 1. Januar 2017 ist diese Pflicht aufgehoben. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt Ersthaltern den Kurs weiter freiwillig.
Seither entscheiden die Kantone. Zürich verlangt seit dem 1. Juni 2025 von allen Haltern einen praktischen Kurs, unabhängig von Größe und Rasse. Der Kurs wurde dabei von 14 auf 6 Lektionen gekürzt und muss binnen eines Jahres nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein. Wer noch nie oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund hatte, besucht zusätzlich einen Theoriekurs von im Schnitt zwei Stunden.
Die Regeln der anderen Kantone haben wir nicht einzeln geprüft. Wie viele Hunde es in Zürich und den anderen Kantonen gibt, zeigt unsere Hundestatistik Schweiz.

Beißvorfälle: Wirkung der Sachkundepflicht nicht belegt
Belastbar belegt ist das nicht: Weder Niedersachsen noch Bremen haben bisher eine Auswertung veröffentlicht, die Beißvorfälle vor und nach Einführung der Sachkundepflicht vergleicht. Bremen muss einen solchen Bericht erst bis 2035 vorlegen.
Auch die Daten sind lückenhaft. Niedersachsen zählt nur die Theorieprüfungen, nicht die Praxis, und keine Kontrollen. Welche Länder überhaupt Beißvorfälle zählen und wie, zeigt unser Report zu Beißvorfällen mit Hunden.
Häufige Fragen
Wo ist der Hundeführerschein in Deutschland Pflicht?
Für alle neuen Halter in Niedersachsen seit 2013 und in Bremen seit dem 1. Juli 2026. In NRW brauchen Halter großer Hunde ab 40 cm oder 20 kg eine Sachkundebescheinigung. In den anderen Ländern ist Sachkunde für unauffällige Hunde keine Pflicht.
Wie viele Fragen hat die Sachkundeprüfung in Niedersachsen?
Die Theorie ist ein Single-Choice-Test mit 35 Fragen zu Erziehung, Haltung, Gesundheit, Kommunikation und Recht. Er wird online oder auf Papier bei einem anerkannten Prüfer abgelegt.
Wie viele fallen durch die Sachkundeprüfung?
In Niedersachsen fielen 2022 bei 17.181 Theorieprüfungen 5,33 % durch. Von 2013 bis August 2018 lag die Quote bei 6,0 %. Für die Praxisprüfung gibt es keine Statistik.
Was passiert, wenn ich in Niedersachsen keinen Sachkundenachweis habe?
Die Gemeinde kann die Hundehaltung untersagen. 2022 geschah das in 43 Fällen wegen fehlender oder nicht bestandener Sachkunde.
Muss ich in Bremen als bisheriger Halter den Hundeführerschein nachholen?
Nur wenn der Hund als gefährlich festgestellt wurde oder zu den Bremer Listenrassen gehört. Dann ist die Prüfung bis zum 30. Juni 2028 fällig. Neue Halter seit dem 1. Juli 2026 brauchen Theorie und Praxis.
Gilt in Österreich ein Sachkundenachweis für alle Hundehalter?
Für neue Halter seit dem 1. Juli 2026: 4 Stunden Theorie vor der Anschaffung, 2 Stunden Praxis binnen 12 Monaten. Wer schon einen registrierten Hund hält oder in den letzten zwei Jahren zwei Jahre lang einen hatte, ist ausgenommen.
Was kostet der Hundeführschein in Wien?
27,54 € für die Anmeldung und bis zu 65 € Prüfungsgebühr, zusammen 92,54 €, dazu eventuell Anfahrtskosten. Pflicht ist er für Halter der 12 Wiener Listenrassen.
Braucht man in der Schweiz einen Hundekurs?
Bundesweit nicht mehr seit dem 1. Januar 2017. Einzelne Kantone verlangen Kurse, Zürich seit dem 1. Juni 2025 einen Praxiskurs von 6 Lektionen für alle Halter.
Wer darf in NRW die Sachkunde für große Hunde bescheinigen?
Anerkannte Sachverständige, anerkannte sachverständige Stellen und von den Tierärztekammern benannte Tierärzte. Für gefährliche Hunde stellt der amtliche Tierarzt die Bescheinigung aus.
Braucht man in Tirol einen Sachkundenachweis für den Hund?
Ja, seit dem 1. April 2020 bei der ersten Anmeldung eines Hundes: drei Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten Theorie. Seit dem 1. Juli 2026 gilt zusätzlich die Bundesregel mit 4 Stunden Theorie und 2 Stunden Praxis.
Methodik und Einschränkungen
Für Deutschland haben wir zwei Antworten der niedersächsischen Landesregierung auf Kleine Anfragen ausgewertet (Drucksachen 18/1381 von 2018 und 19/2032 von 2023) sowie den Fragenkatalog des Agrarministeriums zum Hundegesetz. Die Gesetzestexte von Bremen und Nordrhein-Westfalen stammen aus den amtlichen Portalen.
Für Österreich haben wir Tierschutzgesetz, 2. Tierhaltungsverordnung und die Landesgesetze im Rechtsinformationssystem RIS in der Fassung vom 18. Oktober 2026 gelesen, dazu die FAQ des Gesundheitsministeriums und die Parlamentskorrespondenz vom 4. Juli 2024. Ergänzend nutzen wir die Seiten der Länder Niederösterreich und Oberösterreich, der Städte Wien und Linz und von oesterreich.gv.at.
Für die Schweiz nutzen wir die Seite des BLV, die Medienmitteilung des Kantons Zürich vom 21. März 2025 und das Zürcher Hundegesetz in der geltenden Fassung. Die Durchfallquote 2013 bis 2018 und die Prüfungen je 1.000 Hunde haben wir selbst aus den amtlichen Zahlen berechnet. Stand ist der 18. Oktober 2026.
Quellen
- Niedersächsischer Landtag, Drucksache 19/2032 (August 2023), Theorieprüfungen, Durchfallquote, Untersagungen und Bußgelder 2022
- Gesundheitsministerium Österreich: FAQs zur Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung, Bundesweiter Sachkundenachweis ab 1. Juli 2026, Umfang und Ausnahmen
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV: Hunde, Kurspflicht 2008 bis 2016 und Aufhebung 2017
- Außerdem herangezogen: Niedersächsischer Landtag, Drucksache 18/1381 (August 2018), Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium: Fragen und Antworten zum Hundegesetz (Stand August 2020), Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden vom 24. Juni 2025, Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen, Parlamentskorrespondenz Nr. 790 vom 4. Juli 2024, Land Niederösterreich: NÖ Hundehaltegesetz und Sachkundeverordnung 2023, Land Oberösterreich: Tierschutz, Sachkundenachweis, Land Oberösterreich: Erläuternde Bemerkungen zur Oö. HHVO 2024, Land Oberösterreich: Hunderatgeber, 12. Auflage 2023, Magistrat Linz: Infoblatt Große Hunde nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2024, Stadt Wien: Fragen und Antworten zum verpflichtenden Hundeführschein, Stadt Wien: Sachkundenachweis für die Tierhaltung, oesterreich.gv.at: Haltung von Listenhunden in Wien (Stand 27. April 2026), oesterreich.gv.at: Haltung von Listenhunden in der Steiermark, oesterreich.gv.at: Haltung von Hunden in Salzburg, oesterreich.gv.at: Haltung von Listenhunden in Oberösterreich, Kanton Zürich: Medienmitteilung vom 21. März 2025, RIS: Tierschutzgesetz § 13, Fassung ab 1. Juli 2026, RIS: 2. Tierhaltungsverordnung § 2a, BGBl. II Nr. 144/2026, RIS: Tiroler Verordnung Sachkundenachweis für Hundehalter, LGBl. Nr. 30/2020, RIS: Burgenländische Hundehaltungssachkundeverordnung 2021, RIS: Oö. Hundehalteverordnung 2024, Sachkunde-Prüfung.
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