Vergleich · Aktualisiert Oktober 2026
Leinenpflicht in Deutschland 2026: Wald und Brut- und Setzzeit in den Bundesländern, Regeln, Freilaufflächen und Bußgelder in 12 Großstädten
Ob ein Hund im Wald oder auf der Wiese frei laufen darf, entscheiden Landeswaldgesetze, Jagdgesetze und städtische Verordnungen. Vier Länder schreiben eine Leine für die Brut- und Setzzeit mit festen Daten vor, am längsten Sachsen-Anhalt mit 137 Tagen. In fünf Ländern müssen Hunde im Wald das ganze Jahr an die Leine. Bei den Städten reicht die Spanne von Hamburg mit 143 Hundeauslaufzonen bis Duisburg mit 7 Freilaufflächen.

Wichtigste Ergebnisse
- Vier Bundesländer schreiben zur Brut- und Setzzeit eine Leine mit festen Daten vor: Sachsen-Anhalt 137 Tage, Bremen 123, Saarland 122 und Niedersachsen 106 Tage.
- In Niedersachsen gilt die Leinenpflicht in der freien Landschaft vom 1. April bis 15. Juli, ein Verstoß kostet bis zu 5.000 € (§ 33 und § 42 NWaldLG).
- Im Saarland dürfen Hunde vom 1. März bis 30. Juni im Jagdbezirk nur ohne Leine laufen, wenn sie zuverlässig auf dem Weg bleiben (§ 33 Saarländisches Jagdgesetz).
- In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen dürfen Hunde im Wald das ganze Jahr nur angeleint mitgeführt werden, in Berlin außerhalb von 12 Auslaufgebieten im Wald.
- In Nordrhein-Westfalen gilt die Leine im Wald nur abseits der Wege, das Höchstbußgeld liegt bei 25.000 €, ebenso hoch wie in Sachsen-Anhalt.
- Bayern kennt keine Leinenpflicht im Waldgesetz, verbietet aber, Hunde im Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen (Art. 56 BayJG).
- Hamburg hat 143 Hundeauslaufzonen mit zusammen rund 173 Hektar, Köln listet 94 Freilaufflächen mit rund 250 Hektar, Duisburg zeigt 7 auf seiner Karte.
- Der Hamburger Bußgeldkatalog sieht für einen Hund ohne geeignete Leine 30 bis 300 € bei Fahrlässigkeit und 100 bis 500 € bei Vorsatz vor.
- Bremen führte 2023 noch 114 Bußgeldverfahren wegen Hunden ohne Leine, 2024 waren es 39, jeweils mit 50 € Bußgeld.
- München hat keine allgemeine Leinenpflicht: Leine gilt für alle Hunde nur im Westpark und in markierten Bereichen, für Hunde ab 50 cm Schulterhöhe in der Innenstadt.
Wann ist Brut- und Setzzeit und wo gilt dann Leinenpflicht?
Eine Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit mit festen Daten haben vier Länder: Sachsen-Anhalt vom 1. März bis 15. Juli (137 Tage), Bremen vom 15. März bis 15. Juli (123 Tage), das Saarland vom 1. März bis 30. Juni (122 Tage) und Niedersachsen vom 1. April bis 15. Juli (106 Tage). Eine bundesweite Regel gibt es nicht.
Die Regeln stehen in unterschiedlichen Gesetzen. Niedersachsen und Sachsen-Anhalt regeln sie im Landeswaldgesetz und meinen die ganze freie Landschaft, also Wald, Felder und Wiesen. Bremen nutzt das Feldordnungsgesetz. Im Saarland steht sie im Jagdgesetz und hat eine Ausnahme: Ohne Leine darf nur laufen, wer zuverlässig den Weg nicht verlässt.
Wie viele Pflichten ein Hundehalter sonst je Land hat, von Haftpflicht bis Chip, zeigt unser Report zu den Hundegesetzen der Bundesländer. Dieser Report ergänzt ihn um Wald, Brut- und Setzzeit und die Regeln der Städte.
Quelle: Landeswaldgesetze, Jagd- und Feldordnungsgesetze der Länder sowie HundeG Hamburg. Ganzjährig = Leine im Wald, in Hamburg überall außerhalb der Auslaufzonen. Eigene Tageszählung, erster und letzter Tag mitgezählt.
Zahlen anzeigen
| Label | Tage |
|---|---|
| Berlin (Wald) | ganzjährig |
| Brandenburg (Wald) | ganzjährig |
| Hamburg | ganzjährig |
| Mecklenburg-Vorpommern (Wald) | ganzjährig |
| Thüringen (Wald) | ganzjährig |
| Sachsen-Anhalt | 137 Tage |
| Bremen | 123 Tage |
| Saarland | 122 Tage |
| Niedersachsen | 106 Tage |
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Muss mein Hund im Wald an die Leine?
Das hängt vom Land ab. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen dürfen Hunde im Wald das ganze Jahr nur angeleint mitgeführt werden, in Berlin überall außer in 12 Auslaufgebieten mit zusammen etwa 1.220 Hektar. In Nordrhein-Westfalen gilt die Leine nur abseits der Wege.
Andere Länder setzen auf Kontrolle statt Leine. Das Saarländische Umweltministerium schreibt, im Wald gelte für Hunde generell keine Anleinpflicht, sie müssten aber jederzeit abrufbar sein. Die Stadt Heidelberg stellt für Baden-Württemberg fest, eine generelle Leinenpflicht bestehe nicht. Bayerns Waldgesetz und Naturschutzgesetz enthalten keine Hunderegel, das Jagdgesetz verbietet aber, Hunde im Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen.
Für Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein konnten wir den Gesetzestext nicht im amtlichen Portal öffnen. Diese Länder fehlen deshalb in den Zahlen. Unabhängig vom Land gelten in Naturschutzgebieten oft strengere Regeln, und Gemeinden können eigene Leinenpflichten erlassen.

| Land | Wald | Brut- und Setzzeit | Rechtsgrundlage | Höchstbußgeld |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | keine generelle Leinenpflicht, Hund muss kontrollierbar sein | keine Landesregel | laut Stadt Heidelberg 2026 | nicht ermittelt |
| Bayern | keine Regel im Waldgesetz | keine Landesregel | Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 BayJG: kein unbeaufsichtigter Freilauf im Jagdrevier | bis 1.000 € (§ 17 OWiG, Betrag im Gesetz nicht genannt) |
| Berlin | ganzjährig, außer 12 Auslaufgebieten | ganzjährig | § 23 Abs. 2 LWaldG, § 28 Abs. 3 HundeG | nicht ermittelt |
| Brandenburg | ganzjährig angeleint | ganzjährig | § 15 Abs. 8 und § 37 LWaldG | 20.000 € |
| Bremen | nicht gesondert geprüft | 15. März bis 15. Juli, freie Landschaft | § 7 Nr. 2 Feldordnungsgesetz | bis 1.000 € (§ 17 OWiG, Betrag im Gesetz nicht genannt) |
| Hamburg | allgemeine Leinenpflicht außerhalb der Auslaufzonen | ganzjährig | § 8 HundeG | 50.000 € |
| Hessen | nicht geprüft | nicht geprüft | ||
| Mecklenburg-Vorpommern | nur angeleinte Hunde erlaubt | ganzjährig | § 29 Abs. 2 LWaldG | nicht ermittelt |
| Niedersachsen | in der Brut- und Setzzeit | 1. April bis 15. Juli, freie Landschaft | § 33 Abs. 1 und § 42 NWaldLG | 5.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | ganzjährig außerhalb von Wegen | keine eigene Regel | § 2 Abs. 3 und § 70 LFoG | 25.000 € |
| Rheinland-Pfalz | nicht geprüft | nicht geprüft | ||
| Saarland | keine generelle Leinenpflicht | 1. März bis 30. Juni: Leine oder sicher auf dem Weg | § 33 SJG | nicht ermittelt |
| Sachsen | nicht geprüft | nicht geprüft | ||
| Sachsen-Anhalt | in der Brut- und Setzzeit | 1. März bis 15. Juli, freie Landschaft | § 28 Abs. 2 LWaldG | 25.000 € |
| Schleswig-Holstein | nicht geprüft | nicht geprüft | ||
| Thüringen | ganzjährig für nicht jagdlich geführte Hunde | ganzjährig | § 6 Abs. 2 Satz 3 ThürWaldG | nicht ermittelt |
Wie oft solche Regeln geahndet werden, ist kaum erfasst. Thüringen nannte im Februar 2023 auf eine Landtagsanfrage 26 Verstöße gegen das Jagdgesetz durch frei laufende Hunde in den Jahren 2018 bis 2022. Fünf Einträge der Liste nennen ein gerissenes Reh. Eine Statistik zur Leinenpflicht im Wald hatte die Landesregierung nicht.
Leinenpflicht in zwölf Großstädten
Eine Leine überall im öffentlichen Raum verlangen von den 12 geprüften Großstädten Berlin, Hamburg und Dortmund. In Köln, Essen, Duisburg und Nürnberg gilt sie vor allem in Grünanlagen, außer auf ausgewiesenen Freilaufflächen. München, Hannover und Dresden haben keine allgemeine Leinenpflicht und nennen nur bestimmte Orte.
In Hamburg und Berlin kann man sich von der allgemeinen Leinenpflicht befreien lassen. Hamburg verlangt dafür eine Gehorsamsprüfung bei anerkannten Sachverständigen oder eine gleichwertige Prüfung. Befreite Hunde dürfen zusätzlich auf 99 freigegebenen Wegen und Flächen mit rund 87 Hektar frei laufen.
Hannover verlangt die Leine unter anderem in öffentlichen Anlagen, im Stadtbezirk Mitte und im Umkreis von 50 Metern um Kitas und Schulen, mit höchstens 150 cm Länge. Nürnberg erlaubt in Grünanlagen höchstens 120 cm. München leint große Hunde ab 50 cm Schulterhöhe in der Innenstadt an, dazu immer Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge. Alle Hunde müssen dort nur im Westpark und in markierten Bereichen an die Leine; einen flächendeckenden Leinenzwang hält die Stadt für rechtlich nicht zulässig.
Berlin nennt keine Gesamtzahl seiner Hundeausläufe. Auf eine Anfrage im Februar 2026 listete der Senat 29 Grünanlagen mit abgetrennten Ausläufen, dazu kommen 12 Auslaufgebiete im Wald. Frankfurt, Stuttgart und Leipzig fehlen, weil wir ihre Regeln nicht in amtlichen Quellen öffnen konnten. Was Hunde dort an Steuer kosten, steht im Hundesteuer-Vergleich der Städte.

| Stadt | Leinenpflicht | Rechtsgrundlage | Freilaufflächen | Bußgeld |
|---|---|---|---|---|
| Berlin | allgemein, außer Auslaufgebieten | HundeG Berlin; Grünanlagengesetz | 12 im Wald, etwa 1.220 ha; 29 Grünanlagen mit abgetrennten Ausläufen (Senat 2026) | 45 € Verwarnungsgeld in Grünanlagen, bis 5.000 € |
| Hamburg | allgemein, außer Auslaufzonen | § 8 HundeG | 143 Zonen, rund 173 ha, plus 99 freigegebene Flächen mit rund 87 ha für geprüfte Hunde | 30 bis 500 € laut Katalog, bis 50.000 € |
| München | keine allgemeine; Westpark, markierte Bereiche, große Hunde ab 50 cm in der Innenstadt | Hundeverordnung 2013 | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Köln | in öffentlichen Grünflächen und Wildparks | § 27 Abs. 1 Kölner Stadtordnung 2014, Fassung 2025 | 94 in der städtischen Liste, rund 250 ha (eigene Zählung, 95 Einträge) | bis 1.000 € |
| Düsseldorf | nach Landeshundegesetz NRW, städtischer Katalog | LHundG NRW | mehr als 30 | 75 € in Grünanlagen, große Hunde 100 €, gefährliche Hunde 150 € |
| Dortmund | auf allen Straßen und in Anlagen | § 13 Abs. 4 OVO vom 21. Juli 2026, in Kraft seit 1. August 2026 | nicht ermittelt | bis 1.000 € (§ 17 OWiG) |
| Essen | auf Verkehrsflächen und in Anlagen, außer Hundewiesen | § 7 Abs. 2 OVO 2025, geändert 2026 | 29 Hundewiesen | 5 bis 1.000 €, fahrlässig bis 500 € |
| Bremen | Fußgängerzonen, öffentliche Grünanlagen | § 6 Ortsgesetz öffentliche Ordnung 1994 | 13 (Stand Februar 2023) | 50 € je Verfahren 2021 bis 2024, bis 500 € |
| Dresden | keine allgemeine; Menschenansammlungen, Haltestellen, Innenstadtzonen | § 7 Abs. 5 Polizeiverordnung 2018 | nicht ermittelt | bis 5.000 €, fahrlässig bis 2.500 € |
| Hannover | keine allgemeine; Anlagen, Stadtbezirk Mitte, 50 m um Kitas und Schulen | § 4 Hundeverordnung 1998, Fassung 2010 | 32 Flächen, rund 42 ha, plus 9 Wege mit rund 9,2 km | bis 5.000 € |
| Nürnberg | in Grünanlagen außer Hundezonen | § 5 Grünanlagensatzung 2016 | 20 Hundefreilaufzonen | ab 35 €, bis 2.500 € |
| Duisburg | in ausgewiesenen Park-, Garten- und Grünanlagen | § 11 Abs. 3 Sicherheits- und Ordnungsverordnung 2012 | 7 auf der Karte 2024 (eigene Zählung) | bis 1.000 € |
Quellen: Städte und Behörden, Stand je Stadt verschieden (Bremen Februar 2023, Hamburg März 2026). Köln und Duisburg: eigene Zählung der amtlichen Liste oder Karte; Fläche Nr. 27 steht in Köln zweimal. Düsseldorf nennt mehr als 30. Berlin: nur Auslaufgebiete im Wald. Die Städte zählen unterschiedlich.
Zahlen anzeigen
| Label | Flächen |
|---|---|
| Hamburg | 143 |
| Köln | 94 |
| Hannover | 32 |
| Düsseldorf | mehr als 30 |
| Essen | 29 |
| Nürnberg | 20 |
| Bremen | 13 |
| Berlin (nur Wald) | 12 |
| Duisburg | 7 |
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Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstoß gegen die Leinenpflicht?
Im Alltag kostet ein Hund ohne Leine meist 35 bis 75 €. In Nürnberg sind es ab 35 €, in Berlin in der Regel 45 € Verwarnungsgeld und in Düsseldorf 75 € in Grünanlagen. Bremen hat 2024 alle 39 Verfahren mit je 50 € geahndet. Hamburgs Katalog sieht 30 bis 300 € bei Fahrlässigkeit und 100 bis 500 € bei Vorsatz vor.
Die gesetzlichen Höchstbeträge liegen weit darüber. Sie reichen von 500 € in Bremen bis 50.000 € nach dem Hamburger Hundegesetz. Für Wald und freie Landschaft drohen in Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt bis zu 25.000 €, in Brandenburg bis zu 20.000 €. Solche Beträge sind Obergrenzen, die Behörden bei groben oder wiederholten Fällen ausschöpfen können. Nennt eine Verordnung keinen Betrag, gilt nach § 17 OWiG höchstens 1.000 €.
Wie oft kontrolliert wird, zeigt Hamburg. 2025 meldeten die Bezirksämter 54 Ordnungswidrigkeiten, weil ein Hund nicht an einer geeigneten Leine geführt wurde. Dazu kamen 14 Fälle eines nicht kurz angeleinten Hundes in Grünanlagen und 4 Fälle, in denen die Leine nicht höchstens 2 m lang war. Wie viele Hunde es in Deutschland gibt, steht in unserer Hundestatistik für Deutschland.
Quellen: Hamburger Bußgeldkatalog (Stand 2022), Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (Grünanlagen Berlin), Polizeiverordnung Dresden, Hundeverordnung Hannover mit Nds. SOG, Grünanlagensatzung Nürnberg, Stadtordnung Köln, OVO Essen, OVO Dortmund mit § 17 OWiG, SOV Duisburg, Ortsgesetz Bremen. Höchstbetrag bei Vorsatz.
Zahlen anzeigen
| Label | € |
|---|---|
| Hamburg | 50.000 € |
| Berlin (Grünanlagen) | 5.000 € |
| Dresden | 5.000 € |
| Hannover | 5.000 € |
| Nürnberg | 2.500 € |
| Köln | 1.000 € |
| Essen | 1.000 € |
| Duisburg | 1.000 € |
| Dortmund | 1.000 € |
| Bremen | 500 € |
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| Stadt | Betrag | Art der Angabe |
|---|---|---|
| Nürnberg | ab 35 € | Faltblatt SÖR 2023, Leine und Hundekot |
| Berlin | 45 € | Verwarnungsgeld in der Regel, Grünanlagen |
| Bremen | 50 € | alle 39 Bußgeldverfahren 2024, Senatsantwort 2025 |
| Düsseldorf | 75 € | Richtwert Grünanlage, Hunde allgemein |
| Düsseldorf | 100 € | Richtwert Grünanlage, große Hunde |
| Düsseldorf | 150 € | Richtwert Grünanlage, gefährliche Hunde |
| Hamburg | 30 bis 300 € | Katalog, fahrlässig |
| Hamburg | 100 bis 500 € | Katalog, vorsätzlich |
Quelle: Senat der Freien Hansestadt Bremen, Antwort vom 5. Mai 2025. Hunde ohne Leine in Grünanlagen oder in der Brut- und Setzzeit; Bußgeld jeweils 50 €. Verwarnungen werden nicht erfasst.
Zahlen anzeigen
| Label | Verfahren |
|---|---|
| 2021 | 26 |
| 2022 | 63 |
| 2023 | 114 |
| 2024 | 39 |
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Wer seinen Hund unangeleint laufen lässt, haftet zudem für Schäden. Ein Hund, der gebissen hat, bekommt oft eine Leinenpflicht per Anordnung: Hamburg ordnete 2025 in 27 Fällen Leine und Maulkorb an, in 6 Fällen nur die Leine. Mehr zu Bissen im Report Beißvorfälle mit Hunden.
In Bremen schwankt die Zahl der Verfahren stark: 26 im Jahr 2021, 63 im Jahr 2022, 114 im Jahr 2023 und 39 im Jahr 2024. Verwarnungen zählt die Stadt nicht mit, der Ordnungsdienst kontrolliert in der Brut- und Setzzeit zusätzlich.
Worauf Hundehalter im Frühjahr achten sollten
Im Frühjahr ist die Leine fast überall die sichere Wahl: In vier Ländern gilt dann eine Pflicht, und in Jagdrevieren drohen Bußgelder, wenn ein Hund Wild hetzt. In Thüringen nennen fünf Einträge der Liste von 2018 bis 2022 ein von einem Hund gerissenes Reh.
Vor dem Spaziergang lohnt ein Blick auf die Seite der Stadt. Die Freilaufflächen sind meist ausgeschildert und in Karten verzeichnet. Für Listenhunde gelten zusätzliche Leinen- und Maulkorbpflichten, siehe Listenhunde in den Bundesländern. An heißen Tagen sind schattige Waldwege mit Leine besser als die offene Hundewiese, siehe Hitzetage und Hunde.
- Niedersachsen: 1. April bis 15. Juli Leine in der freien Landschaft.
- Sachsen-Anhalt: 1. März bis 15. Juli Leine in der freien Landschaft.
- Bremen: 15. März bis 15. Juli Leine in der freien Landschaft.
- Saarland: 1. März bis 30. Juni Leine, außer der Hund bleibt sicher auf dem Weg.
- Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen: Leine im Wald das ganze Jahr.
- Nordrhein-Westfalen: Leine im Wald abseits der Wege.
Wer einen Hund aus dem Tierheim holt, bekommt dort oft Tipps zu Freilaufflächen in der Nähe. Zahlen zu Tierheimen bietet unser Tierheim-Report, was ein Hund im Jahr insgesamt kostet, zeigt Kosten eines Hundes.
Häufige Fragen
Wann ist Brut- und Setzzeit 2026?
Das hängt vom Land ab. Niedersachsen nennt den 1. April bis 15. Juli, Sachsen-Anhalt den 1. März bis 15. Juli, Bremen den 15. März bis 15. Juli und das Saarland den 1. März bis 30. Juni. Die Daten gelten jedes Jahr gleich.
In welchen Bundesländern gilt Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit?
Mit festen Daten in vier Ländern: Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Saarland. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gilt die Leine im Wald ohnehin das ganze Jahr.
Muss ein Hund in Bayern im Wald an die Leine?
Nach Landesrecht nicht. Bayerns Waldgesetz enthält keine Hunderegel. Das Jagdgesetz verbietet aber, Hunde im Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen. Gemeinden und Schutzgebiete können eine Leine vorschreiben.
Gilt in NRW Leinenpflicht im Wald?
Ja, abseits der Wege. Nach § 2 Abs. 3 Landesforstgesetz dürfen Hunde im Wald außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ein Verstoß kann nach § 70 bis zu 25.000 € kosten.
Was kostet ein Hund ohne Leine in Berlin?
In Grünanlagen in der Regel 45 € Verwarnungsgeld beim ersten Verstoß. Die Geldbuße kann bis zu 5.000 € betragen. In Berlin gilt eine allgemeine Leinenpflicht außerhalb der Hundeauslaufgebiete.
Wie viele Hundeauslaufflächen hat Hamburg?
Laut Behörde für Justiz und Verbraucherschutz 143 Hundeauslaufzonen mit rund 173 Hektar, Stand März 2026. Dazu kommen 99 freigegebene Wege und Flächen für Hunde mit bestandener Gehorsamsprüfung.
Gibt es in München eine Leinenpflicht?
Keine allgemeine. Alle Hunde müssen im Westpark und in markierten Bereichen von Grünanlagen an die Leine. Große Hunde ab 50 cm Schulterhöhe sowie Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge müssen in der Innenstadt, in Fußgängerzonen und in Bussen und Bahnen angeleint sein.
Wie hoch ist das Bußgeld für Verstoß gegen die Leinenpflicht in Niedersachsen?
Bis zu 5.000 € nach § 42 Niedersächsisches Waldgesetz, wenn ein Hund in der Brut- und Setzzeit in der freien Landschaft nicht angeleint ist.
Wie hoch ist das Bußgeld für einen Hund ohne Leine in Sachsen-Anhalt?
Bis zu 25.000 € nach § 37 und § 38 Landeswaldgesetz, wenn ein Hund vom 1. März bis 15. Juli in der freien Landschaft nicht angeleint ist. Das gleiche Höchstmaß gilt, wenn ein Hund dort unbeaufsichtigt läuft.
Methodik und Einschränkungen
Für die Länder haben wir Landeswaldgesetze, Jagdgesetze und Feldordnungsgesetze geprüft, wo sie in amtlichen Portalen frei lesbar waren. Das gilt für Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern, Sachsen-Anhalt, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen. Für Berlin, Hamburg, Thüringen und Baden-Württemberg nutzen wir Antworten von Landesregierungen und Seiten von Behörden, die die Vorschrift wörtlich nennen. Stand der Abfrage: 18. Oktober 2026.
Für die Städte haben wir die geltenden Ordnungsverordnungen, Grünanlagensatzungen und Hundeverordnungen sowie die Seiten der Städte zu Freilaufflächen und Bußgeldern geöffnet. Wo eine Stadt keine Zahl nennt, haben wir die amtliche Liste oder Karte selbst gezählt und das vermerkt. Die Tage der Brut- und Setzzeit haben wir aus den Daten berechnet, jeweils einschließlich erstem und letztem Tag.
Wo ein Gesetz oder eine Verordnung für einen Verstoß keinen Höchstbetrag nennt, gilt nach § 17 Abs. 1 OWiG eine Geldbuße von höchstens 1.000 €. Das haben wir für Bayern, Bremen (Feldordnungsgesetz) und Dortmund so vermerkt.
Quellen
- Brandenburg: Waldgesetz des Landes Brandenburg vom 20. April 2004, zuletzt geändert 20. Juni 2024, § 15 Abs. 8 Leine im Wald, § 37 Bußgeld bis 20.000 €
- Nordrhein-Westfalen: Landesforstgesetz, Fassung ab 1. April 2025, § 2 Abs. 3 Leine abseits der Wege, § 70 bis 25.000 €
- Niedersachsen (NI-VORIS): § 33 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, Leinenpflicht 1. April bis 15. Juli
- Außerdem herangezogen: Niedersachsen (NI-VORIS): § 42 NWaldLG, Ordnungswidrigkeiten, Bayern: Bayerisches Jagdgesetz, Art. 56, Thüringer Landtag, Drucksache 7/7257 (Februar 2023), Berliner Forsten: Hundeauslauf im Wald, Landesrecht M-V: § 29 Landeswaldgesetz, Fassung vom 27. Juli 2011, Transparenzportal Bremen: Feldordnungsgesetz vom 13. April 1965, Recht Saarland: § 33 Saarländisches Jagdgesetz, Saarland, Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Verhaltens-Check für Waldbesucher (2021), Landesrecht Sachsen-Anhalt: § 28 Landeswaldgesetz vom 25. Februar 2016, Stadt Heidelberg: Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit (20. März 2026), Landesrecht Sachsen-Anhalt: § 38 Landeswaldgesetz, Bußgeldvorschriften, Hamburg, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: Hundeauslaufzonen in Hamburg (Stand 03/2026), Bußgeldkatalog der Hamburgischen Bezirksämter (letzte Änderung 2. Dezember 2022), Hamburg: Statistik nach § 26 Hundegesetz 2025, Hamburg: Infoblatt Anleinpflichten (Stand 01/2026), Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/24937 (Februar 2026), Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: Hunde in öffentlichen Grünanlagen, Landeshauptstadt München: Hundeverordnung, Stadt Köln: Freilaufflächen für Hunde, Landeshauptstadt Düsseldorf: Verwarn- und Bußgelder in Hundeangelegenheiten, Landeshauptstadt Düsseldorf: Hundeauslauf, Stadt Dortmund: Ordnungsbehördliche Verordnung vom 21. Juli 2026, Stadt Essen: Ordnungsbehördliche Verordnung vom 11. Juli 2025, Stadt Essen: Hundewiesen, Stadt Duisburg: Sicherheits- und Ordnungsverordnung vom 25. September 2012, Stadt Duisburg: Übersichtskarte Freilaufflächen 2024, Senatspressestelle Bremen, 21. Februar 2023, Senat Bremen: Antwort zur Leinenpflicht (5. Mai 2025), Transparenzportal Bremen: Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung vom 27. September 1994, Landeshauptstadt Dresden: Polizeiverordnung vom 25. Januar 2018, Landeshauptstadt Hannover: Hundeverordnung 2010, Landeshauptstadt Hannover: Hundeauslaufflächen (17. September 2024), Stadt Nürnberg: Grünanlagensatzung vom 18. April 2016, Stadt Nürnberg: Hunde in Nürnberg (25. Juni 2026), SÖR Nürnberg: Hundeflyer 05/2023, Stadt Köln: Kölner Stadtordnung, Fassung der 5. Änderungsverordnung vom 9. September 2025, § 17 OWiG, Höhe der Geldbuße.
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