Datenreport · Aktualisiert Oktober 2026

Hundehaftpflicht als Pflicht: Welche österreichischen Bundesländer und Schweizer Kantone sie vorschreiben, mit welcher Mindestdeckung, und was in Deutschland für gefährliche Hunde gilt

In Österreich schreiben 6 von 9 Bundesländern eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund vor, fünf davon mit mindestens 725.000 €. In der Schweiz verlangen 11 der 15 Kantone, deren Hundegesetze wir im Wortlaut geprüft haben, eine Versicherung für alle Hunde; die Mindestdeckung reicht von 1 Mio. bis 5 Mio. Franken. In Deutschland verlangen sechs Länder die Versicherung zwingend für jeden Hund, der Versicherungsverband GDV zählt sieben.

Ein Mischlingshund sitzt an der Leine neben seinem Halter auf einem Weg in einem Park in einem österreichischen Bergdorf
Symbolbild. Daten und Diagramme stammen aus den in diesem Report genannten Quellen.
6 von 9
österreichische Bundesländer mit Haftpflichtpflicht für jeden Hund (Landesrecht, Stand Oktober 2026)
725.000 €
gesetzliche Mindestdeckung je Hund in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark
11 von 15
geprüften Schweizer Kantonen verlangen eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund
5 Mio. Fr.
höchste Mindestdeckung im Vergleich: Appenzell Ausserrhoden, Hundeverordnung Art. 6
6
deutsche Länder mit zwingender Versicherungspflicht für jeden Hund; der GDV zählt Schleswig-Holstein mit und kommt auf 7

Von der dogeats.in-Redaktion · Veröffentlicht 2026-10-16 · Aktualisiert 2026-10-18 · Frei nutzbar mit Quellenangabe (CC BY 4.0)

58 Statistiken · 32 Quellen · 3 Diagramme · 4 Tabellen · jede Zahl an der Quelle geprüft

Wichtigste Ergebnisse

  1. Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und die Steiermark verlangen für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000 €.
  2. Tirol verlangt für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, binnen eines Monats den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, nennt aber keine Mindestsumme.
  3. Das Burgenland verlangt eine Haftpflichtversicherung über mindestens 750.000 € nur für behördlich als auffällig eingestufte Hunde.
  4. In Kärnten und Vorarlberg fanden wir im Rechtsinformationssystem RIS keine landesrechtliche Versicherungspflicht für Hunde.
  5. Appenzell Ausserrhoden schreibt mit 5 Mio. Franken die höchste Mindestdeckung im Vergleich vor; Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Thurgau verlangen 3 Mio. Franken.
  6. Zürich, Schaffhausen und Freiburg verlangen mindestens 1 Mio. Franken, Solothurn, St. Gallen und Appenzell Innerrhoden schreiben die Versicherung ohne Mindestsumme vor.
  7. Im Aargau brauchen nur Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial einen Versicherungsnachweis über mindestens 1 Mio. Franken.
  8. In Brandenburg und Sachsen ist eine Haftpflichtversicherung nur Voraussetzung für die Erlaubnis, einen gefährlichen Hund zu halten; eine Mindestsumme nennen Verordnung und Gesetz nicht.
  9. Schleswig-Holstein formuliert in § 6 seines Hundegesetzes nur eine Soll-Vorschrift über 500.000 € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden.
  10. Unabhängig von jeder Versicherungspflicht haften Hundehalter für Schäden ihres Tieres: in Deutschland nach § 833 BGB, in Österreich nach § 1320 ABGB, in der Schweiz nach Art. 56 OR.

Die komplette Infografik herunterladen

Infografik: Hundehaftpflicht als Pflicht: Welche österreichischen Bundesländer und Schweizer Kantone sie vorschreiben, mit welcher Mindestdeckung, und was in Deutschland für gefährliche Hunde gilt
Bild herunterladen
Diese Grafik auf Ihrer Website einbetten

Die wichtigsten Ergebnisse teilen

Wichtigste Ergebnisse: Hundehaftpflicht als Pflicht: Welche österreichischen Bundesländer und Schweizer Kantone sie vorschreiben, mit welcher Mindestdeckung, und was in Deutschland für gefährliche Hunde gilt
Bild herunterladen
Diese Grafik auf Ihrer Website einbetten

Ist die Hundehaftpflicht in Österreich Pflicht?

In 6 von 9 Bundesländern ja: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, die Steiermark und Tirol verlangen eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund. Fünf dieser Länder schreiben eine Mindestdeckung von 725.000 € vor.

Wien regelt die Pflicht in § 5 Abs. 11 des Tierhaltegesetzes, Salzburg in § 23 des Landessicherheitsgesetzes, die Steiermark in § 3b Abs. 7 des Landes-Sicherheitsgesetzes. Niederösterreich verlangt 725.000 € pro Hund für Personen- und Sachschäden und verlangt den Nachweis schon bei der Meldung des Hundes in der Gemeinde. Oberösterreich hat die gleiche Summe im Hundehaltegesetz 2024 festgelegt, das seit 1. Dezember 2024 gilt. Dort müssen Versicherer der Gemeinde auf Anfrage mitteilen, ob die gemeldete Police noch besteht.

In Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark reicht ausdrücklich auch ein Einschluss in die Haushaltsversicherung. Tirol verlangt den Nachweis innerhalb eines Monats für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, nennt aber keine Summe. Wie viele Hunde in Österreich gemeldet sind, zeigt unser Report Hunde in Österreich.

Ein Labrador an der Leine auf einem breiten Gehweg vor Wiener Gründerzeithäusern im Herbst
In Wien gilt die Haftpflichtpflicht über 725.000 € für jeden Hund. Symbolbild. Symbolbild.
Gesetzliche Mindestdeckung der Hundehaftpflicht in Österreich nach Bundesland, Stand Oktober 2026

Quelle: RIS, Landesrecht in geltender Fassung. Burgenland nur für auffällige Hunde. Tirol: Pflicht ohne Mindestsumme. Kärnten und Vorarlberg: keine Pflicht gefunden.

Zahlen anzeigen
Label€
Burgenland (nur auffällige Hunde)750.000 €
Wien725.000 €
Niederösterreich725.000 €
Oberösterreich725.000 €
Salzburg725.000 €
Steiermark725.000 €
Diagramm einbetten
Tirol verlangt für jeden Hund ab drei Monaten eine Haftpflichtversicherung, die das vom Hund ausgehende Risiko abdeckt. Eine Mindestsumme steht nicht in § 6a des Landes-Polizeigesetzes.
Hundehaftpflicht in den neun österreichischen Bundesländern: Mindestdeckung, Haushaltsversicherung, Nachweis und geltende Fassung, Stand Oktober 2026
BundeslandMindestdeckungHaushaltsversicherung reichtNachweisGeltende Fassung seit
Wien725.000 €nicht geregeltnicht geregelt8. Februar 2024
Niederösterreich725.000 € pro Hundjabei der Meldung in der Gemeinde1. Juni 2023
Oberösterreich725.000 €ja, auch JagdhaftpflichtGemeinde kann Nachweis verlangen1. Dezember 2024
Salzburg725.000 €nicht geregeltnicht geregelt1. Januar 2013
Steiermark725.000 €ja, auch Jagdhaftpflichtnicht geregelt26. November 2024
Tirolkeine Summenicht geregeltbinnen eines Monats4. April 2025
Burgenland750.000 €, nur auffällige Hundenicht geregeltbinnen vier Wochen, dann jährlich bis 1. Juli1. Mai 2019
Kärntenkeine Pflicht
Vorarlbergkeine Pflicht

Kärnten, Vorarlberg und Burgenland: keine Pflicht für alle Hunde

In Kärnten und Vorarlberg fanden wir keine allgemeine Versicherungspflicht für Hunde. Das Burgenland verlangt die Versicherung nur für Hunde, deren Auffälligkeit behördlich festgestellt wurde, dann aber mit mindestens 750.000 €.

Wir haben dafür die Volltextsuche des Rechtsinformationssystems RIS für alle neun Länder mit dem Stichtag 18. Oktober 2026 genutzt. Für Kärnten und Vorarlberg liefert sie zu Hund und Versicherung keinen Treffer im geltenden Landesrecht. Das Kärntner Landessicherheitsgesetz regelt in § 8 Maulkorb und Leine, die neue Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung vom 28. Oktober 2025 die Verwahrung in Jagdgebieten. Eine Versicherung verlangt keine der beiden Vorschriften, ebenso wenig die Vorarlberger Kampfhundeverordnung von 1992.

Im Burgenland braucht der Halter eines auffälligen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde. Den Versicherungsnachweis muss er binnen vier Wochen nach dem Antrag und danach jedes Jahr bis 1. Juli vorlegen. Welche Rassen in Deutschland als gefährlich gelten, zeigt unser Report zu Listenhunden in den Bundesländern.

In welchen Kantonen ist die Hundehaftpflicht obligatorisch?

Von den 15 Kantonen, deren Hundegesetze wir im Wortlaut geprüft haben, verlangen 11 eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund: Zürich, Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Thurgau und Freiburg. Acht davon schreiben eine Mindestdeckung vor, von 1 Mio. bis 5 Mio. Franken.

Die höchste Summe verlangt Appenzell Ausserrhoden mit 5 Mio. Franken. Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Thurgau verlangen 3 Mio. Franken, Zürich, Schaffhausen und Freiburg 1 Mio. Franken. Solothurn, St. Gallen und Appenzell Innerrhoden schreiben die Versicherung vor, nennen im Gesetz aber keine Summe. In Solothurn, St. Gallen und Basel-Landschaft muss die Police auch die Person decken, die den Hund gerade beaufsichtigt.

Freiburg geht einen eigenen Weg: Der Kanton hat eine Kollektivversicherung abgeschlossen, die Schäden durch streunende oder nicht versicherte Hunde bis 1 Mio. Franken pro Fall subsidiär deckt. Geschädigte tragen dabei einen Selbstbehalt von 500 Franken, die Prämie wird auf alle steuerpflichtigen Hundehalter im Kanton verteilt. Wie viele Hunde in der Schweiz registriert sind, zeigt unser Report Hunde in der Schweiz.

Ein Berner Sennenhund liegt auf einer Wiese neben einer Holzbank in einem Park einer Schweizer Kleinstadt
Im Kanton Bern verlangt die Verordnung mindestens 3 Mio. Franken Deckung. Symbolbild. Symbolbild.
Gesetzliche Mindestdeckung der Hundehaftpflicht in Schweizer Kantonen mit Pflicht für alle Hunde, Stand Oktober 2026

Quelle: kantonale Gesetzessammlungen, geltende Fassung. Nur Kantone mit festgelegter Summe. Solothurn, St. Gallen und Appenzell Innerrhoden: Pflicht ohne Summe.

Zahlen anzeigen
LabelFr.
Appenzell Ausserrhoden5 Mio. Fr.
Bern3 Mio. Fr.
Basel-Stadt3 Mio. Fr.
Basel-Landschaft3 Mio. Fr.
Thurgau3 Mio. Fr.
Zürich1 Mio. Fr.
Schaffhausen1 Mio. Fr.
Freiburg1 Mio. Fr.
Diagramm einbetten
Hundehaftpflicht in 15 geprüften Schweizer Kantonen: Geltungsbereich, Mindestdeckung, Betreuungsperson mitversichert und geltende Fassung, Stand Oktober 2026
KantonGilt fürMindestdeckungBetreuungsperson mitversichertGeltende Fassung seit
Appenzell Ausserrhodenalle Hunde5 Mio. Fr.nicht geregelt1. Januar 2025 (Verordnung)
Bernalle Hunde3 Mio. Fr.nicht geregelt1. März 2022 (Verordnung)
Basel-Stadtalle Hunde3 Mio. Fr.nur bei potenziell gefährlichen Hunden1. April 2025
Basel-Landschaftalle Hunde3 Mio. Fr. je Ereignisja1. Januar 2008
Thurgaualle Hunde3 Mio. Fr.nicht geregelt1. Mai 2025
Zürichalle Hunde1 Mio. Fr.nicht geregelt1. Juni 2025 (Nachtrag 129)
Schaffhausenalle Hunde1 Mio. Fr.nicht geregelt1. Januar 2010
Freiburgalle Hunde1 Mio. Fr. je Ereignisnicht geregelt1. Januar 2024
Solothurnalle Hundekeine Summeja1. Januar 2026
St. Gallenalle Hundekeine Summeja1. Januar 2020
Appenzell Innerrhodenalle Hundekeine Summenicht geregelt1. Januar 2011
Aargaunur Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial1 Mio. Fr.nicht geregelt1. März 2024 (Verordnung)
Luzernnur auf Anordnung im Einzelfallkeinenicht geregelt1. Januar 2025
Obwaldenkeine Pflicht gefundenkeine1. August 2007
Nidwaldenkeine Pflicht gefundenkeine1. Januar 2016

Kantone ohne Versicherungspflicht für alle Hunde

Unter den geprüften Kantonen verlangen Luzern, Obwalden und Nidwalden keine Versicherung für alle Hunde, der Aargau nur für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Im Aargau muss der Halter dafür eine Deckung von mindestens 1 Mio. Franken nachweisen.

Luzern kennt die Versicherung nur als Massnahme im Einzelfall: Der Veterinärdienst kann einen Halter nach einem Vorfall zum Abschluss verpflichten. Im Obwaldner Hundegesetz von 2007, im Veterinärgesetz und im Nidwaldner Hundegesetz samt Verordnung fanden wir keine Versicherungspflicht.

Elf Kantone konnten wir nicht im Wortlaut prüfen: Uri, Schwyz, Zug, Glarus, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für sie nennen wir keine Regel, auch wenn Versicherer Listen dazu veröffentlichen. Was Haftpflicht, Steuer und Futter zusammen kosten, steht in unserem Report zu den Kosten eines Hundes.

Gebiete mit Haftpflichtpflicht für alle Hunde: Deutschland, Österreich und geprüfte Schweizer Kantone, Stand Oktober 2026

Quellen: Landesrecht für Deutschland, 6 von 16 Ländern (der GDV zählt 7); RIS für Österreich, 6 von 9; kantonale Gesetzessammlungen für die Schweiz, 11 von 15 geprüften Kantonen.

Zahlen anzeigen
LabelLänder/Kantone
Schweiz, geprüfte Kantone (von 15)11
Deutschland (von 16)6
Österreich (von 9)6
Diagramm einbetten

Deutschland: Pflicht in sechs Ländern, sonst meist nur für gefährliche Hunde

Sechs Länder schreiben die Versicherung zwingend für jeden Hund vor: Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Versicherungsverband GDV zählt auf seiner Verbraucherseite vom 12. März 2026 auch Schleswig-Holstein mit und kommt auf sieben. Dort sagt § 6 des Hundegesetzes aber nur, der Halter soll eine Versicherung über 500.000 € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden abschließen.

In den meisten übrigen Ländern müssen laut GDV zumindest Halter bestimmter Hunde versichert sein, etwa gefährlicher. Für Mecklenburg-Vorpommern nennt der Verband gar keine Versicherungspflicht.

In Brandenburg verlangt § 6 der Hundehalteverordnung vom 24. Juni 2024 für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Fehlt der Schutz später, ist die Erlaubnis zu widerrufen, und es droht ein Bußgeld bis 25.000 €. Eine Rasseliste kennt die Verordnung nicht mehr, gefährlich ist ein Hund dort nach seinem Verhalten. Sachsen verlangt in § 5 seines Gesetzes über gefährliche Hunde eine besondere Haftpflichtversicherung, ohne Mindestsumme.

Die Mindestsummen für Berlin, Hamburg, NRW, Rheinland-Pfalz, das Saarland und die übrigen Länder stehen in unserem Report zu den Hundegesetzen der Bundesländer. Wie oft Hunde Menschen verletzen, zeigt der Report zu Beißvorfällen mit Hunden.

Ein Hund mit Maulkorb an kurzer Leine auf einem Waldweg in einem Kiefernwald in Brandenburg
In Brandenburg ist die Haftpflicht Voraussetzung für die Erlaubnis, einen gefährlichen Hund zu halten. Symbolbild. Symbolbild.
Hundehaftpflicht als gesetzliche Pflicht: österreichische Bundesländer, geprüfte Schweizer Kantone und deutsche Regeln für gefährliche Hunde, Stand Oktober 2026
Land oder KantonGilt fürMindestdeckungRechtsgrundlage
Wienalle Hunde725.000 €§ 5 Abs. 11 Wiener Tierhaltegesetz
Niederösterreichalle Hunde725.000 € pro Hund§ 4 Abs. 8 NÖ Hundehaltegesetz
Oberösterreichalle Hunde725.000 €§ 3 Abs. 2 Oö. Hundehaltegesetz 2024
Salzburgalle Hunde725.000 €§ 23 Salzburger Landessicherheitsgesetz
Steiermarkalle Hunde725.000 €§ 3b Abs. 7 Stmk. Landes-Sicherheitsgesetz
TirolHunde älter als 3 Monatekeine Summe festgelegt§ 6a Abs. 8 Landes-Polizeigesetz
Burgenlandnur auffällige Hunde750.000 €§ 22 Abs. 3 Bgld. Landessicherheitsgesetz
Kärntenkeine Pflicht gefundenkeineRIS-Suche
Vorarlbergkeine Pflicht gefundenkeineRIS-Suche
Zürichalle Hunde1 Mio. Fr.§ 6 Hundegesetz
Bernalle Hunde3 Mio. Fr.Art. 11 Hundegesetz, Art. 29 THV
Basel-Stadtalle Hunde3 Mio. Fr.§ 2 Abs. 4 Hundegesetz, § 16 Verordnung
Basel-Landschaftalle Hunde3 Mio. Fr. je Ereignis§ 2 Abs. 4 und 5 Hundegesetz
Thurgaualle Hunde3 Mio. Fr.§ 1a Hundegesetz
Appenzell Ausserrhodenalle Hunde5 Mio. Fr.Art. 11 Hundegesetz, Art. 6 Hundeverordnung
Schaffhausenalle Hunde1 Mio. Fr.Art. 7 Hundegesetz
Freiburgalle Hunde1 Mio. Fr. je EreignisArt. 39 Hundegesetz, Art. 27 Reglement
Solothurnalle Hundekeine Summe festgelegt§ 10 Hundegesetz
St. Gallenalle Hundekeine Summe festgelegtArt. 7 Hundegesetz
Appenzell Innerrhodenalle Hundekeine Summe festgelegtArt. 17 Hundegesetz
Aargaunur Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial1 Mio. Fr.§ 11 Hundegesetz, § 12 Verordnung
Luzernnur auf Anordnung im EinzelfallkeineHundeverordnung
Obwalden, Nidwaldenkeine Pflicht gefundenkeineHundegesetze
Brandenburg (DE)nur gefährliche Hundekeine Summe in der Verordnung§ 6 Abs. 3 HundehV
Sachsen (DE)nur gefährliche Hundekeine Summe festgelegt§ 5 Abs. 1 GefHundG
Schleswig-Holstein (DE)Hunde älter als 3 Monate, Soll-Vorschrift500.000 € Personen, 250.000 € Sachschäden§ 6 HundeG

Haftet man als Hundehalter auch ohne Versicherung?

Ja. Nach § 833 BGB muss der Halter eines Tieres Schäden ersetzen, wenn das Tier einen Menschen tötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, auch ohne eigenes Verschulden. Nur für Nutztiere, die dem Beruf oder Erwerb dienen, kann sich der Halter entlasten.

In Österreich und der Schweiz ist die Regel etwas milder. Nach § 1320 ABGB haftet der Halter, wenn er nicht beweist, dass er für die nötige Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. Art. 56 des Schweizer Obligationenrechts verlangt den gleichen Nachweis der gebotenen Sorgfalt.

Die Versicherungspflicht ändert an dieser Haftung nichts. Sie stellt nur sicher, dass Geschädigte ihr Geld bekommen, auch wenn der Halter selbst nicht zahlen kann. Wer einen Hund aus dem Ausland übernimmt, sollte vorab klären, welche Pflichten im neuen Wohnort gelten; Hinweise zum Welpenkauf gibt unser Report zum illegalen Welpenhandel.

Tierhalterhaftung für Hunde in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Rechtsgrundlage und Entlastung im Vergleich, Stand Oktober 2026
LandRechtsgrundlageArt der HaftungEntlastung für Hundehalter möglich
Deutschland§ 833 BGBGefährdungshaftung, ohne Verschuldennein, nur bei Nutztieren für Beruf oder Erwerb
Österreich§ 1320 ABGBHaftung mit Entlastungsbeweisja, mit Nachweis ausreichender Verwahrung oder Beaufsichtigung
SchweizArt. 56 ORHaftung mit Entlastungsbeweisja, mit Nachweis der gebotenen Sorgfalt
Die Regeln gelten für den Ort, an dem der Hund gehalten wird. Wer von München nach Salzburg oder von Konstanz in den Thurgau zieht, braucht dort die Versicherung nach dem neuen Landes- oder Kantonsrecht.

Häufige Fragen

Ist die Hundehaftpflicht in Österreich Pflicht?

In 6 von 9 Bundesländern ja: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol. Fünf davon verlangen mindestens 725.000 €, Tirol nennt keine Summe.

Ist die Hundehaftpflicht in Wien Pflicht?

Ja. § 5 Abs. 11 des Wiener Tierhaltegesetzes verlangt für jeden in Wien gehaltenen Hund eine Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000 € für Personen und Sachschäden.

Ist die Hundehaftpflicht in Kärnten Pflicht?

Im Landesrecht fanden wir keine allgemeine Pflicht. Die RIS-Volltextsuche liefert für Kärnten keine Versicherungsvorschrift für Hunde, ebenso für Vorarlberg. Gemeinden können eigene Regeln haben, die wir nicht geprüft haben.

Reicht in Österreich die Haushaltsversicherung?

In Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark ja, das Gesetz erlaubt den Einschluss in eine Haushaltsversicherung ausdrücklich. Die Deckung muss trotzdem mindestens 725.000 € betragen.

Ist die Hundehaftpflicht in der Schweiz obligatorisch?

Das regelt jeder Kanton selbst. Von 15 geprüften Kantonen verlangen 11 eine Versicherung für alle Hunde, darunter Zürich mit 1 Mio. und Bern mit 3 Mio. Franken Mindestdeckung.

Welcher Kanton verlangt die höchste Deckungssumme?

Appenzell Ausserrhoden mit 5 Mio. Franken. Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Thurgau verlangen 3 Mio. Franken.

In welchen Bundesländern in Deutschland ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Zwingend für jeden Hund in sechs Ländern: Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der GDV zählt Schleswig-Holstein mit und kommt auf sieben, dort gilt aber nur eine Soll-Vorschrift. In den meisten anderen Ländern gilt die Pflicht für gefährliche Hunde.

Brauchen gefährliche Hunde in Brandenburg eine Haftpflichtversicherung?

Ja. Ohne Nachweis gibt es keine Erlaubnis nach § 6 der Hundehalteverordnung, und wer einen gefährlichen Hund ohne Versicherung hält, riskiert ein Bußgeld bis 25.000 €. Eine Rasseliste gibt es seit der Verordnung von 2024 nicht mehr, maßgeblich ist das Verhalten des Hundes.

Methodik und Einschränkungen

Für Österreich haben wir die geltenden Fassungen aller einschlägigen Landesgesetze über die offene Schnittstelle des Rechtsinformationssystems RIS abgerufen, Stichtag 18. Oktober 2026. Gesucht wurde nach Haftpflichtversicherung, Versicherung, Hundehalter und Kampfhund in allen neun Ländern. Jede Fundstelle haben wir im Wortlaut gelesen.

Für die Schweiz haben wir die kantonalen Gesetzessammlungen geöffnet, die über die Plattform LexWork maschinenlesbar sind, dazu die Zürcher Gesetzessammlung als PDF. Geprüft wurden die aktuellen Versionen der Hundegesetze und Hundeverordnungen von 15 Kantonen, jeweils mit dem Datum der geltenden Fassung.

Für Deutschland stützen wir uns auf den Wortlaut der Landesgesetze, auf die Verbraucherseite des GDV vom 12. März 2026 sowie auf die Hundehalteverordnung Brandenburg und das sächsische Gesetz über gefährliche Hunde. Die Mindestsummen der übrigen Länder hat unser Report zu den Hundegesetzen der Bundesländer bereits erhoben.

Einschränkungen. Elf Schweizer Kantone konnten wir nicht im Wortlaut prüfen (Uri, Schwyz, Zug, Glarus, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura). Für die deutschen Länder außer Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein nennen wir hier keine Einzelregeln, sie stehen im Report zu den Hundegesetzen. Dass Kärnten, Vorarlberg, Obwalden und Nidwalden keine Pflicht haben, beruht auf Volltextsuche und Lektüre der Hundegesetze; Gemeindeverordnungen haben wir nicht geprüft. Franken und Euro sind nicht umgerechnet. Dieser Report ist keine Rechtsberatung.

Quellen

  1. RIS: Wiener Tierhaltegesetz § 5, Fassung LGBl. Nr. 6/2024, Pflicht für alle Hunde, 725.000 €
  2. Kanton Bern: Verordnung über den Tierschutz und die Hunde (THV), Fassung 1. März 2022, Mindestdeckung 3 Mio. Franken
  3. Kanton Appenzell Ausserrhoden: Hundeverordnung, Fassung 1. Januar 2025, Mindestdeckung 5 Mio. Franken
  4. Außerdem herangezogen: RIS: NÖ Hundehaltegesetz § 4, RIS: Oö. Hundehaltegesetz 2024 § 3, RIS: Salzburger Landessicherheitsgesetz § 23, RIS: Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz § 3b, RIS: Tiroler Landes-Polizeigesetz § 6a, RIS: Burgenländisches Landessicherheitsgesetz § 22, RIS: Kärntner Landessicherheitsgesetz § 8, Kanton Zürich: Hundegesetz LS 554.5, Fassung 129, Kanton Bern: Hundegesetz, Kanton Basel-Stadt: Verordnung betreffend das Halten von Hunden, Kanton Basel-Landschaft: Hundegesetz, Kanton Thurgau: Hundegesetz, Kanton Schaffhausen: Gesetz über das Halten von Hunden, Kanton Freiburg: Règlement sur la détention des chiens, Kanton Solothurn: Gesetz über das Halten von Hunden, Kanton St. Gallen: Hundegesetz, Kanton Appenzell Innerrhoden: Hundegesetz, Kanton Aargau: Verordnung zum Hundegesetz, Kanton Luzern: Verordnung über das Halten von Hunden, Brandenburg: Hundehalteverordnung vom 24. Juni 2024, Sachsen: Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden, GDV: Hundehalterhaftpflichtversicherung (12. März 2026), § 833 BGB Haftung des Tierhalters, Schleswig-Holstein: Gesetz über das Halten von Hunden § 6, RIS: ABGB § 1320 Haftung für Tiere, Obligationenrecht Art. 56, RIS: Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung, Kanton Obwalden: Gesetz über das Halten von Hunden und die Hundesteuer, Kanton Nidwalden: Hundegesetz.

Zitieren, einbetten und herunterladen

Dieser Report, seine Daten und Grafiken dürfen unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 frei verwendet werden. Bitte nennen Sie dogeats.in mit einem Link auf diese Seite. Jedes Diagramm hat einen eigenen Einbettungscode, jede Tabelle einen CSV- und Bild-Download, und die Grafiken unten eignen sich für Social Media, Präsentationen und Artikel.

Diesen Report zitieren

Auf diesen Report verlinken

Die wichtigste Zahl teilen

6 von 9 österreichische Bundesländer mit Haftpflichtpflicht für jeden Hund (Landesrecht, Stand Oktober 2026)
Bild herunterladen
Diese Grafik auf Ihrer Website einbetten

Die Zahlen teilen

Hundehaftpflicht Pflicht in AT und CH: 6 von 9 österreichische Bundesländer mit Haftpflichtpflicht für jeden Hund (Landesrecht, Stand Oktober 2026)
Bild herunterladen
Diese Grafik auf Ihrer Website einbetten

Alle Diagramme und Tabellen als Grafik

dogeats.in als bevorzugte Quelle bei Google hinzufügen

Unsere neuesten Artikel zuerst in der Google-Suche und in KI-Übersichten sehen